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BGH, 04.10.1951 - 4 StR 388/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Begriffs der Fahrlässigkeit i.S.d. § 18 Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen (MetallverkehrsG)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 27.09.1926 - II 536/26
1. Begriff und Voraussetzungen der sog. fahrlässigen Hehlerei nach § 19 …
Auszug aus BGH, 04.10.1951 - 4 StR 388/51
Wie weit die Prüfungspflicht des Metallhändlers im Einzelfalle geht, lässt sich daher nicht im allgemeinen sagen, sondern hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab (RGSt 60, 349; Stenglein Nebengesetze Ergänzungsband 1933, 11). - RG, 13.03.1924 - III 80/24
Ist § 19 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen vom 11. Juni 1923 …
Auszug aus BGH, 04.10.1951 - 4 StR 388/51
Wesentlich ist, dass er bei seiner ganzen Tätigkeit den Vorteil des Betriebs im Auge hatte und darin zugleich seinen eigenen Vorteil erblickte (RGSt 58, 103).
- BGH, 03.06.1954 - 4 StR 821/52
Rechtsmittel
Der Vorwurf der Fahrlässigkeit (vgl dazu RGSt 60, 349 ff; BGH 4 StR 388/51 vom 4. Oktober 1951) hat das Landgericht ohne Rechtsverstoss damit begründet, dass der im Altmetall erfahrene Angeklagte den Draht bedenkenlos annahm und keinerlei Fragen nach der Herkunft der Ware stellte.